Ob eine Prokuristin die Firma der Fertighaus AG ändern darf, hängt von den spezifischen Regelungen im Handelsrecht und den internen Bestimmungen der Gesellschaft ab. In der Regel ist die Prokura eine Vollmacht, die es dem Prokuristen erlaubt, im Namen der Firma zu handeln, jedoch sind bestimmte Entscheidungen, wie die Änderung des Firmennamens, oft dem Vorstand oder der Gesellschafterversammlung vorbehalten. Es wäre ratsam, die Satzung der Gesellschaft sowie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen zu konsultieren oder rechtlichen Rat einzuholen.